Nachdem die Gremien der Gemeinden neu gewählt worden sind, werden nun bis 15.12.2024 Kandidatinnen und Kandidaten für den Bistumsrat gesucht. Jede und jeder hat ein Vorschlagsrecht.
Wählbar sind katholische Gläubige, die zum Zeitpunkt der Wahl die Voraussetzungen der Wählbarkeit auch zum Pfarrgemeinderat erfüllen, also unter anderem mindestens 16 Jahre alt sind, und
nicht hauptberuflich im Bistum angestellt sind.
Aufruf an die Gemeinden zur Wahl für den Bistumsrat
Liebe Schwestern und Brüder,
mit Beginn des Synodalen Weges im Jahr 2019 und im Zuge der Weltsynode 2021-2024 hat unser Bischof Dr. Gerhard Feige das Bistum Magdeburg ermutigt, synodaler zu werden.
Eine solche Kirche zeichnet sich durch eine gemeinsame Verantwortung und Entscheidungsfindung auf allen Ebenen aus, bei der Laien, Kleriker und Bischof zusam menarbeiten.
Dazu soll im April 2025 ein neuer Bistumsrat aus circa 40 Personen konstituiert werden, bei dem die Mehrheit aus Ehrenamtlichen besteht und ein Großteil der Mitglieder gewählt wird. Die meisten Pastoralregionen sollen eine Person entsenden, die zahlenmäßig größeren Regionen Dessau, Halle und Magdeburg je zwei Personen.
Als Wahlausschuss rufen wir Sie hiermit herzlich auf, geeignete Gläubige für die Kandidatur vorzuschlagen. Die Wahl selbst wird dann in den jeweiligen Pfarreigremien (KV/PGR bzw. KV+) geschehen. ...
Wie reiche ich einen Kandidatenvorschlag ein?
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist abgelaufen.
Kandidierende können sich die Kandidaturerklärung herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und (über das Pfarrbüro) an den Wahlvorstand senden.