FAQ
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Andachten
Die traditionellen Andachten, Maiandacht, Kreuzwegandacht und Rosenkranz werden in der dafür vorgesehenen Zeit gefeiert. Die entsprechenden Zeiten sind in "Gottesdienste" und den Vermeldungen aufgeführt.
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Beichtgelegenheit
Vor Weihnachten und Ostern finden Sie offizielle Beichttermine, z.T. auch bei einem auswärtigen Beichtvater, unter "Termine" und in den Vermeldungen. In einigen Pfarreien gibt es für eine Beichte oder ein Beichtgespräch auch ganzjährig feste Termine. Mit etwas Glück ist auch spontan vor oder nach einem Gottesdienst eine Beichte möglich. Ansonsten kann ein Termin für eine Beichte oder ein Beichtgespräch auch telefonisch oder per Mail direkt bei einem unserer Priester vereinbart werden. Diese finden Sie für die jeweilige Pfarrei unter "Ansprechpartner".
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Erstkommunion
Ab der 3. Klasse werden die Kinder auf den Empfang der Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie vorbereitet. Die Vorbereitungstermine finden sich unter "Aktuelles" - "Erstkommunion".
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Erwachsenentaufe
Wer als Erwachsener (das gilt in diesem Fall ab 14 Jahren) getauft werden will, soll gut darauf vorbereitet werden.
Dazu gehört- eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Glauben (Bibel, Glaubensbekenntnis, Sakramente, kath. Soziallehre, ...) möglichst in einer Gruppe
- das Hineinwachsen in eine konkrete Ortsgemeinde
- das Vertrautwerden mit dem Gottesdienst
- einen Paten oder eine Patin zu finden
Wenn es in diesem Bereich keine Vorerfahrung gibt, ist für die Vorbereitung mindestens ein Jahr anzusetzen. Wer also überlegt, sich taufen zu lassen, sollte alsbald Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen, damit ein konkreter Vorbereitungsweg (möglichst zusammen mit anderen) geplant werden kann.
Der bevorzugte Tauftermin für erwachsene Taufbewerber ist die Osternacht. Anfang Januar bittet der Pfarrer den Bischof um die Zulassung der Bewerber und Bewerberinnen. Gewöhnlich lädt der Bischof dann am Samstag nach Aschermittwoch zu einem Zulassungsgottesdienst nach Magdeburg ein. Damit beginnt dann die Zeit der näheren Taufvorbereitung.
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Firmung - Firmkurs
Für die Jugendlichen der 9. bzw. 10. Klasse bitten wir den Bischof im Abstand von etwa zwei Jahren um einen Termin zur Firmung.
Wann die nächste Firmvorbereitung beginnt und die nächste Firmung stattfindet, ist unter "Aktuelles" - "Firmung" zu finden.Wer die Firmung in der Jugend "verpasst" hat, kann auch als Erwachsener gefirmt werden.
Der Weg ist mit dem zur Erwachsenentaufe vergleichbar, kann jedoch meist abgekürzt werden, da es gewöhnlich Vorerfahrungen und -kenntnisse gibt. -
Gemeindebrief / Pfarrbrief
In allen Pfarreien erscheint regelmäßig der Gemeinde- oder Pfarrbrief. Dieser liegt in den Kirchen zum Mitnehmen aus und steht auf der Pfarreiseite unter "Mitteilungen" zum Download bereit.
Darin finden sich bis zum Redaktionsschluss geplante Gottesdienste und Veranstaltungen unserer Gemeinden, gelegentlich auch Hinweise oder Rückblicke auf aktuelle gemeindliche, kirchliche oder regional aktuelle Themen und Veranstaltungen. Alle sind eingeladen, Beiträge für den Gemeinde- oder Pfarrbrief einzubringen. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung trifft die Redaktion.
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Hauskommunion / Krankenkommunion / Krankensalbung
Wer durch Krankheit oder Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht am Gottesdienst teilnehmen kann, bekommt die Kommunion bei einem Besuch durch die Seelsorger oder Kommunionhelfer zu Hause oder im Altenheim gereicht. Das ist eine Praxis, die sich in den letzten Jahrzehnten bewährt hat. Allerdings erleben wir zunehmend, dass wir uns in unseren größeren Einheiten nicht mehr so intensiv wahrnehmen. Wenn also ein Pfarrer oder die GemeindereferentIn in früheren Zeiten durchaus noch merken konnte, dass jemand lange nicht beim Gottesdienst war, ist das heute so kaum mehr möglich. Wir sind daher darauf angewiesen, dass die Betroffenen selbst, ihre Angehörigen oder aufmerksame Gemeindemitglieder uns ansprechen bzw. einen Hinweis geben. Ähnliches gilt auch für das Sakrament der Krankensalbung. Wesentlich ist, dass sich niemand isoliert oder ausgeschlossen fühlen muss.
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Hochzeit
Für eine Hochzeit in der katholischen Kirche muss mindestens ein Ehepartner katholisch getauft und tatsächlich Kirchenmitglied sein. Zuständig ist der Wohnort-Pfarrer des katholischen Partners bzw. der katholischen Partnerin. Sind beide katholisch und wohnen in unterschiedlichen Pfarreien, gibt es mehrere Zuständigkeiten. Der zusändige Pfarrer kann das Paar aber auch zur Eheschließung an deren Wunschort "überweisen".
Am gewünschten Tauungsort sollte rechtzeitig ein Termin für die beabsichtigte Trauung vereinbart werden.
Besonders empfohlen wird die Teilnahme an einem Brautleutetag oder Ehevorbereitungsseminar. Die Smartphone-App "Ehe wir heiraten" listet u.a. solche Angebote auf und bietet darüber hinaus Impulse zur Vorbereitung der Trauung.Wenn ein oder beide Partner schon einmal verheiratet waren ist eine erneute Eheschließung normalerweise* nicht möglich.
Vorgeschrieben ist die Aufnahme des sogenannten Ehevorbereitungsprotokolls. Darin werden die Personalien festgehalten, mögliche Ehehindernisse festgestellt und nach Möglichkeit ausgeräumt, Termin und Ort der Eheschließung festgelegt, die Gültigkeitsbedingungen erläutert und das Wesen des katholischen Eheverständnisses erklärt. Dazu wird von katholischen Partnern ein Taufbuchauszug benötigt, der dokumentiert, dass bisher keine Ehe* geschlossen wurde und möglichst auch einen Eintrag zur Firmung enthalten soll. Nichtkatholisch Getaufte benötigen eine Taufurkunde/Taufschein. Sie müssen - ebenso wie Ungetaufte - eidesstattlich erklären, dass sie bisher nicht verheiratet waren.
Wenn alle benötigten Dokumente (falls es eine Vorehe* gab auch das Dekret über deren Nichtigkeit oder Auflösung) bereits vorliegen, ist es ausreichend wenn das Ehevorbereitungsprotokoll etwa zwei Monate vor dem Termin der Tauung aufgenommen wird.* Unter bestimmte Voraussetzungen kann allerdings die Nichtigkeit einer Ehe festgestellt oder eine Ehe, in der ein oder beide Partner ungetauft waren, sogar aufgelöst und somit eine neue Eheschließung ermöglicht werden. Letzteres kann dann allerdings bis zu einem Jahr dauern. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann in einem Gespräch mit dem Pfarrer geklärt werden. Das sollte in Anbetracht der möglichen Verfahrensdauer so früh wie möglich geschehen.
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Kirchgeld
Unsere Pfarreien sind zur Deckung ihrer laufenden Kosten (Energie, Bauunterhalt, Hausmeister, Sekretärin, ...) und zur Finanzierung von Anschaffungen und Projekten neben den Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln zu einem nicht unwesentlichen Teil auf Spenden und das Kirchgeld der Senioren und all derjenigen, die ein Einkommen beziehen, das nicht lohnsteuerpflichtig ist, angewiesen. Als Richtwert für die Höhe des Kirchgeldes gilt für ein Jahr etwa ein Zehntel des monatlichen Einkommens bzw. der Rente. Beispiel: Die Rentenhöhe von 800,- € monatlich entspricht einem Kirchgeld von 80,- € pro Jahr.
Für die Entrichtung des Kirchgeldes gibt es in unseren Orten noch verschiedene Modalitäten. Manch einer kommt direkt ins Büro, ein anderer überweist den Betrag und an manchen Orten gibt es noch die Sammlungen des Kirchgeldes. Wenn das gut so funktioniert, muss es nicht notwendig Veränderungen geben. Die Bankdaten für Überweisungen oder Daueraufträge finden Sie jeweils im Gemeinde- oder Pfarrbrief.
Auf Wunsch kann auch eine Spendenquittung ausgestellt werden. -
Religionsunterricht / Katechese
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es eine einfache und dauerhafte Regelung für den Religionsunterricht in der Gemeinde nicht mehr gibt. Wir erleben sehr kleine Gruppen, weitere Wege; Kinder haben manche anderen Veranstaltungen am Nachmittag, die dem Religionsunterricht mindestens gleichgestellt werden, und es ist für viele auch eine offene Frage, wie sich schulischer Religionsunterricht und Unterricht in der Gemeinde zueinander verhalten. Unser Angebot sieht vor, dass wir einerseits den Religionsunterricht in den Schulen unterstützen möchten. Die Schulen wissen, dass wir bei einem entsprechenden Bedarf auch helfend tätig werden, soweit das in unseren Kräften steht. Andererseits kann der schulische Unterricht kein Ersatz sein für das katechetische Angebot in der Gemeinde und steht auch nicht in Konkurrenz dazu.
Termine für die Katechesen und besondere Projekte (Sternsingeraktion, Krippenspiel, etc.) finden Sie unter "Aktuelles" - "Kinder"
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Sommerordnung
Wegen der Urlaubszeit bzw. anderer Veranstaltungen in der Sommerzeit (RKW, Jugendfahrt, Gemeindefahrt etc.) gibt es in den Sommermonaten eine Sommerordnung für die Gottesdienste. Das bedeutet, dass nicht alle Gottesdienste in der üblichen Anzahl durchgeführt werden bzw. zu veränderten Zeiten stattfinden. Immer ist mit dieser Sommerordnung auch die Einladung verbunden, den Gottesdienst einmal in einer anderen Kirche der Pfarrei und einem anderen Umfeld mit zu feiern, um so einander besser kennenzulernen.
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Wiederaufnahme
Wer aus der kath. Kirche ausgetreten ist, kann auch wieder aufgenommen werden. Dazu ist über den Pfarrer ein Antrag an den Bischof zu richten.
Wenn es schon lange keinen Kontakt zur Kirche mehr gab, empehlen sich auch die Hinweise unter Erwachsenentaufe, wobei die Taufe natürlich nicht wiederholt wird. Soweit noch nicht erfolgt, ist es aber sinnvoll, die Wiederaufnahme mit der Firmung zu verbinden.